Standort: help.ORF.at / Meldung: "Was Konsumenten bei Lieferverzögerung zusteht"

Was Konsumenten bei Lieferverzögerung zusteht

Bei der Bestellung von Waren wie Autos oder Wohnmöbeln ist es durchaus üblich, einen geplanten Liefertermin vertraglich festzusetzen. Gerät der Händler dann in Verzug, kann der Käufer grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn man die Ware aber jedenfalls haben will, stellt sich die Frage, ob man jede Lieferverzögerung ohne weiteres hinnehmen muss, oder ob man Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner geltend machen kann.

Vertragsrecht

Bereits Ende Jänner bestellte Christoph H. bei Renault Wien einen Neuwagen. Laut Vertrag sollte der "Grand Scenic" Ende März geliefert werden. Nach Ablauf der Lieferfrist erfuhr Herr H. dann auf Nachfrage vom Autohändler, dass sich die Lieferung bis Juli verzögere. Dafür bot ihm Renault aber eine Preisreduktion von 250 Euro und einen 50-Euro-Werkstattgutschein an.

Geplante Urlaubsfahrt

Noch etwas später hieß es dann, das Auto komme erst Mitte September, dafür senke man den Preis um weitere 500 Euro, erzählt Herr H.: "Da hat bei uns dann ernsthaft ein Problem begonnen, da wir in der ersten Septemberhälfte auf Urlaub fahren wollen und für diese Urlaubsfahrt das neue, größere Auto auch tatsächlich benötigen."

Seine Familie hat inzwischen nämlich Zuwachs bekommen und Herr H. hatte bei der Urlaubsplanung bereits fest mit dem Kompaktvan gerechnet, um Kinder und Gepäck problemlos unterbringen zu können. Also fragte er bei Renault an, ob man ihm einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen oder für ein Mietauto aufkommen könne. Beide Vorschläge lehnte die Firma ab.

Anspruch auf Schadenersatz

Hier hat der Konsument aber Anspruch auf Schadenersatz für Schäden, die direkt mit der Lieferverzögerung zusammenhängen, sagt unser Rechtskonsulent Sebastian Schumacher: "Der Autohändler haftet bei verschuldetem Verzug für zusätzliche Kosten wie zum Beispiel für die Kosten eines Mietwagens. Ersetzt werden aber nicht die vollen Mietwagenkosten, sondern nur jene Kosten, die zusätzlich angefallen sind. Der Konsument muss sich also alles anrechnen lassen, was er an Kosten sowieso zu tragen gehabt hätte."

Freiwilliges Entgegenkommen

Vergünstigungen wie zum Beispiel Preisreduktionen sind bei Lieferverzug rechtlich allerdings nicht vorgesehen, ergänzt der Jurist: "Auch wenn es in der Praxis durchaus üblich ist, gibt es keinen Anspruch auf einen Rabatt bei einem Lieferverzug. Ein solcher Rabatt aufgrund des langen Wartens wäre ein reines Entgegenkommen des Händlers, rechtlich dazu verpflichtet ist er nicht."

Vorführwagen als Ersatz

Wenn er die Verspätung also nicht akzeptieren will, kann der Käufer nur noch eine angemessene Nachfrist setzen und in letzter Konsequenz vom Vertrag zurücktreten. Da Herr H. das Auto aber weiterhin kaufen will, haben wir Renault zur Stellungnahme aufgefordert. In seiner Antwort führt das Unternehmen noch einmal das bereits ausverhandelte Entgegenkommen an und schreibt weiter: "Weiters bieten wir Familie H. an, dass wir ab dem 1. September für die Urlaubsfahrt einen Renault 'Grand Scenic' bis zum Eintreffen des bestellten Fahrzeuges kostenfrei zur Verfügung stellen werden."

Damit kann Familie H. doch noch wie geplant auf Urlaub fahren. Das neue Auto soll nun endgültig Anfang Oktober geliefert werden - mit sechs Monaten Verspätung.

14.07.2012