Versicherung deckt Rohrbruch nur im Sonderfall
Ein Rohrbruch im Bad ihres Einfamilienhauses verschaffte Erna S. einiges an Unannehmlichkeiten: Die Wand musste aufgestemmt und ein neues Rohrstück eingesetzt werden, und zur Behebung der Nässeschäden waren Verputz- und Malerarbeiten notwendig. Wenigstens war der Schaden in Höhe von rund 1.200 Euro versichert - das dachte Frau S. zumindest: "Dann kam ein Gutachter der Firma Generali, wo ich seit vielen Jahren eine Leitungswasserversicherung habe, hat das beäugt und ist wieder gegangen. Und dann bekam ich die Nachricht, dass das nicht gedeckt ist, weil Korrosionsschaden."
Rohrbruch durch Lochfraß
Übernommen werde nur ein Teil der Malerarbeiten, nicht aber die Installateurrechnung. Denn der Basisschutz der Leitungswasserversicherung von Frau S. umfasse laut der Polizze zwar "Bruchschäden an den versicherten Rohren", nicht aber "Rohrbruch durch Korrosion", so die Versicherung. Wörtlich heißt es dazu in den Versicherungsbedingungen: "Rohrbruch ist ein Bruchschaden an versicherten wasserführenden Rohren OHNE Mitwirkung von Frost, Korrosion oder Abnutzung."
Diese Formulierung machte Frau S. einigermaßen ratlos: "Wenn ich eine Leitungswasserschadenversicherung hab, nehm ich doch fest an, dass wenn die Leitung einen Schaden hat, dass das gedeckt ist, wenn ich das so abschließe."
Korrosion nicht im Basisschutz
Hier drängt sich die Frage auf, welcher Rohrbruch überhaupt versichert ist, wenn Korrosion und Abnutzung ausgeschlossen sind. Die Generali und der österreichische Versicherungsverband sind sich in der Beantwortung einig: Das wären etwa Bruchschäden durch Materialfehler oder durch schlechte Verlegung. Außerdem stehe es Kunden frei, ein umfassenderes Versicherungsprodukt zu wählen, das Rohrbruch durch Korrosion mit einschließt. Missverständlich formuliert seien die zugrundeliegenden Bedingungen jedenfalls nicht, so die Ansicht des Versicherungsverbandes und der Generali.
Das sieht help-Jurist Sebastian Schumacher anders: "Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie sie der durchschnittliche Versicherungsnehmer verstehen würde. In diesem Fall ist es für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer sehr schwer, herauszufinden, was nun als Rohrbruch zu verstehen ist und was nicht. Wenn man sich hier die gesamten Risikoausschlüsse vor Augen führt, dann kommt man zum Ergebnis, dass praktisch überhaupt kein Rohrbruch mehr versichert ist."
Genaue Kundeninformation
Auch wenn die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen angeführt und damit rechtlich gedeckt sind, ist eine deutliche Kundeninformation angebracht, fordert Schumacher: "Insgesamt muss man sagen, dass ein Konsument ja nicht auf die Idee kommen würde, dass der ganz alltägliche Rohrbruchfall nicht versichert ist, sondern nur sehr seltene und auch ehrlich gesagt schwer nachweisbare Probleme wie ein Materialfehler oder eine schlechte Verlegung. Wenn eine Versicherung vermittelt wird, dann trifft den Vermittler auch die Verpflichtung, über den Inhalt der Versicherung genau zu informieren. Wenn jetzt jemand eine Leitungswasserversicherung nimmt, und aufgrund des Basispaketes ist der Rohrbruch praktisch ausgeschlossen, dann müsste ein Versicherungsvermittler darauf hinweisen." Und um böse Überraschungen zu vermeiden, wird Versicherungsnehmern wohl nichts übrigbleiben, als sich eingehend ins Kleingedruckte ihres Versicherungsschutzes zu vertiefen.
Erstellt am 18.05.2013.