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Umzug: Niedriger Kostenvoranschlag, hohe Kosten

Für einen Umzug von Salzburg nach Wien heuert eine Kundin ein günstiges Umzugsunternehmen an. Die Mitarbeiter besichtigen ihre Wohnung und veranschlagen für die Übersiedelung sämtlicher Möbel 900 Euro. Doch verrechnet wird der Kundin am Ende mehr als das Doppelte.

Transport

Auf 15 Kubikmeter schätzte die Firma Zustellexpress alles was sich in der Wohnung von Astrid A. befand. Sie habe darauf aufmerksam gemacht, dass sich noch sechs weitere Kisten am Dachboden und im Keller befinden, erzählt Frau A., doch die Kisten seien nicht überprüft worden.

Kein Platz im Transporter

"Am Übersiedlungstag haben die Mitarbeiter dann die Kartons gesehen und gesagt, dass das nicht mehr in das Auto passt", erzählt Astrid A. Was nicht transportiert werden konnte, wurde eingelagert. Für die Verwahrung und weitere Transportkosten forderte das Unternehmen schließlich 2000 Euro. Astrid A. fühlt sich hintergangen: "Ich habe gedacht, alles richtig gemacht zu haben. Ich habe darauf vertraut, dass das Angebot passt. Für mich klingt das nach einer sehr unfairen Herangehensweise."

Kisten zwei Monate eingelagert

Man habe die Kundin von Anfang an auf eventuelle Schwierigkeiten hingewiesen, heißt es bei der Firma Zustellexpress: "Unsere Mitarbeiter haben angeboten mit einem größeren LKW zu fahren. Weil das mehr als mit dem Transporter kostete, sagte sie, dass der Transporter mit 15 Kubikmeter ausreicht und sie, wenn was nicht reinpasst, für den Transport sorgt."

Die Kundin habe schon am nächsten Tag aus ihrer alten Wohnung ausziehen müssen. Deshalb habe sie die Firma telefonisch beauftragt, die restlichen Kisten abzuholen und zwei Monate einzulagern, weil sie auf Kur ging, heißt es in der Stellungnahme des Zustellexpress: "Sie sagte, es wird dann alles bezahlt, inklusive zweitem Transport und Einlagerung."

Kostenvoranschlag mit Gewährleistung

Hat sich die Firma bei der Menge verschätzt oder hat die Kundin zugesagt, sich selbst um den Resttransport zu kümmern? Es steht Aussage gegen Aussage. Dass die Angaben des Umzugsunternehmens falsch sind, kann Astrid A. nicht beweisen. Die Arbeiterkammer Salzburg hat sich des Falles angenommen.

Um solche Streitigkeiten grundsätzlich zu vermeiden, rät Bettina Flöckner, Rechtsexpertin der AK Salzburg, schon beim Kostenvoranschlag auf die Form zu achten. "Kostenvoranschläge mit Gewährleistung bekommt man schriftlich mit verbindlichem Endpreis, der nicht überschritten werden darf", so Flöckner. Bei Kostenvoranschlägen ohne Gewährleistung werde der Preis geschätzt. Deshalb könne man mit einer Kostenüberschreitung von 15 bis maximal 20 Prozent rechnen.

Die AK-Expertin empfiehlt, auf einen schriftlichen, verbindlichen Kostenvoranschlag mit Gewährleistung zu bestehen. Darin müsse klar beschrieben sein, wie viel und was zu übersiedeln ist. Das zu transportierende Gut sollte genau inspiziert und dokumentiert werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden: "Ich muss mir alle Unterlagen schriftlich geben lassen. Sollte ein Unternehmen plötzlich Mehrkosten verrechnen wollen, dann muss ich als Konsument ganz klar sagen, dass ich damit nicht einverstanden bin und das auch schriftlich deponieren."

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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19.09.2015