
776 Euro Reparaturkosten nach Thermenwartung
72 Euro für die Thermenwartung klingen für Ljubisa Milic nach einem preiswerten Angebot. Er engagiert die Wiener Firma H2O-Installationen. Zum vereinbarten Termin kommen zwei Handwerker in die Wohnung. Beim Funktionstest habe die Therme einwandfrei funktioniert, sowohl das Warmwasser, als auch die Heizung, sagt Herr Milic. "Nach der Reinigung hat nichts mehr funktioniert und die Handwerker haben gesagt, ein Gasregler sei bei der Reinigung beleidigt worden und der müsse ausgetauscht werden", so Milic.
Kurzschluss Grund für Schaden?
Das Ersatzteil soll 140 Euro kosten. Erst nach dem Wochenende könnten sie es einbauen, erklären die Handwerker Herrn Milic. Am Montag erfährt er, dass noch weitere teure Thermenteile ersetzt werden müssen. Nach einigem Hin und Her beschließt Herr Milic sich an den Werkskundendienst des Thermenherstellers zu wenden. Einen Termin bekommt er nicht sofort, insgesamt sieben Tage verbringt die Familie ohne Heizung und Warmwasser. "Laut des Werkskundendienstes des Herstellers Saunier Duval wurde in der Therme während der Wartung ein Kurzschluss verursacht und deshalb ist die Leiterplatte durchgeschmort und so weiter", sagt Ljubisa Milic.
Horrende Reparaturkosten
776 Euro macht die Rechnung für die Reparatur schließlich aus. Das sei mehr als sein halber Monatslohn. Als Alleinverdiener tue diese Summe weh, sagt Herr Milic. "Ich hoffe, dass die betroffene Firma ihre Schuld einsieht und mir den Schaden ersetzt."
Doch danach sieht es nicht aus. Die Firma H2O Installationen schickt Help trotz mehrmaliger Zusage bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme. Am Telefon sagt man, die Therme habe nicht einwandfrei funktioniert und sei Jahre lang nicht gewartet worden. "Stimmt nicht", sagt Ljubisa Milic, der als Beweis ein Bild des Wartungsaufklebers vom vorigen Jahr schickt.
Aussage gegen Aussage
"Das Problem bei diesem Fall ist, dass es eine Beweisfrage ist", sagt Anja Mayer, Juristin in der Abteilung Konsumentenpolitik in der Wiener Arbeiterkammer. "Der Konsument behauptet, dass mangelhaft gearbeitet wurde, das Unternehmen behauptet das Gegenteil. Nachzuweisen, wer Recht hat, ist sehr schwierig."
Mittlerweile sei die Therme repariert und somit lasse sich vermutlich gar nicht feststellen, welche Leistungen mangelhaft erbracht wurden, so die Juristin. Herrn Milic bliebe nur der Weg vor Gericht. Die AK-Expertin rät in diesem Fall aber davon ab: "Verliert der Konsument das Verfahren, muss er auch die Kosten der Gegenseite und eventuell den Einsatz eines Sachverständigers zahlen."
Vorsicht vor zu billigen Angeboten
Mayer rät, schriftlich festzuhalten, welche Arbeiten gemacht wurden und sich dieses Protokoll von den Handwerkern unterschreiben zu lassen. Auch Beschwerden sollte man schriftlich vorbringen. Bei der Wiener Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker heißt es, Konsumenten sollten besonders günstige Wartungsangebote generell hinterfragen, denn auch bei der Thermenwartung gelte: Wer billig kauft, kauft oft teuer.
Veronika Mauler, help.ORF.at
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Erstellt am 17.10.2015.