
Der Mythos vom Führerschein als Reisedokument
Zwar regelt das Schengener Abkommen, dass die Personenkontrollen an vielen innereuropäischen Grenzen wegfallen. Das bedeute aber nicht, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen darf, so ÖAMTC-Tourisitkerin Dagmar Riedl in einer Aussendung. Bei stichprobenartigen Kontrollen müsse man sich ausweisen können. Außerdem gehören Kroatien, Irland, Großbritannien, Rumänien und Bulgarien, obwohl sie EU-Länder sind, nicht zum Schengenraum. Bei der Einreise in diese Länder werden also Personenkontrollen durchgeführt.
Reisepass oder Personalausweis
Der Führerschein gilt zwar hierzulande als amtlicher Lichtbildausweis, wird aber nicht als Reisedokument akzeptiert. "Egal, ob EU oder nicht – im Ausland muss man einen Pass oder Personalausweis dabei haben. Wird man ohne kontrolliert, drohen sogar Strafen", so Riedl. Auf Nummer sicher geht man im Urlaub mit dem Reisepass. In 40 europäischen Ländern werde aber auch der Personalausweis akzeptiert, so Riedl. Selbst für kurze Ausflüge in die Nachbarländer Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, Schweiz und Deutschland braucht es ein gültiges Reisedokument.
Auch Kinder brauchen Reisepass
Auch Kinder können nicht mehr ohne eigenes Reisedokument in den Urlaub fahren. Seit 2012 gibt es das Miteintragen in den Reisepass der Eltern nicht mehr. Für unter Zweijährige ist die Ausstellung gratis.
Verreisen Kinder allein, könne es ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten problematisch werden. "Es ist oft notwendig und immer ratsam, eine Vollmacht – am besten in der jeweiligen Landessprache – sowie eine Kopie der Geburtsurkunde mitzuführen", empfiehlt Riedl.
Erstellt am 08.07.2016.