
Deutsche Datenschützerin warnt vor "Pokemon Go"
"Da es sich um einen außereuropäischen Anbieter handelt, fehlt uns bislang der juristische Hebel, da aktiv zu werden", sagte Hansen. Die Spielmacher könnten mit "Pokemon Go" die Nutzer "regelrecht lenken", warnte sie. In Japan kooperiere McDonald's bereits mit dem Spieleentwickler, vor jeder Filiale locke ein "Pokestop". "Pokemon Go" beweise "eindrücklich, wie man heute mit wenig Aufwand große Kundenströme steuern kann".

"Mit wenig Aufwand Kundenströme steuern"
Auch Verbraucherschützer hatten das Spiel wegen seiner Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen bereits kritisiert. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) mahnte 15 Klauseln darin ab, da sie "nach deutschem Recht unzulässig" seien. Der Verband setzte der US-Firma Niantic, die das Spiel entwickelt hat, eine Frist bis zum 9. August, um eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls wollen die Verbraucherschützer eine Klage prüfen.
Erstellt am 05.08.2016.